Baugutachter Coesfeld
Thomas Buchholz
Bausachverständiger und Baugutachter
Zur Windmühle 2148653 Coesfeld
Tel: 02542 999 91 40
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Qualifikation
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Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu
Taher Mustafa
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 02542 999 91 40Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Staatlich geprüfter Techniker (Schwerpunkt Hochbau)
- Gebäudeenergieberater (Handwerkskammer Dortmund)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Coesfeld stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
- Herr Taher Mustafa
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, Herr Taher Mustafa, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Coesfeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Coesfeld kommen bzw. sich nicht in Coesfeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Coesfeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Coesfeld ist eine Kreisstadt im Münsterland in Nordrhein-Westfalen. Das im Zentrum vom Münsterland liegende Coesfeld ist umgeben vom Teutoburger Wald, der Soester Börde und der niederländischen Grenze. Im Norden von Coesfeld befindet sich die Gemeinde Rosendahl, nordöstlich grenzt die Stadt Billerbeck an Coesfeld, im Osten lässt sich die Gemeinde Nottuln finden und südöstlich von Coesfeld liegt die Stadt Dülmen, welche, wie alle der eben genannten Städte/Gemeinden, zum Kreis Coesfeld gehören. Zum Kreis Borken gehörend liegen südwestlich von Coesfeld die Gemeinde Reken und westlich die Stadt Gescher. Seit 1977 existiert zwischen Coesfeld und der niederländischen Stadt „De Bilt“ eine Städtepartnerschaft. Wer Coesfeld besuchen möchte, hat die Möglichkeit sich in einem Rundgang durch den historischen Kern der Kreisstadt führen zu lassen und sich alte Bauwerke anzuschauen und die Geschichte von Coesfeld kennenzulernen. Für diejenigen die lieber mit dem Rad als zu Fuß unterwegs sind gibt es die Option auf den Radwanderwegen von Coesfeld durch Wälder, Felder, über Bergkuppen und die Täler der Baumberge zu fahren. Und wer hoch hinaus möchte hat sogar die Möglichkeit sich Coesfeld und das Münsterland, bei einer Heißluftballonfahrt, von oben anzuschauen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Markt
48653 Coesfeld
Grundbuchamt:
Amtsgericht Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße
48653 Coesfeld